Muss der Ableser für den Ablesetermin die Wohnung betreten?
Ob eine Wohnung jährlich zum Ablesen der Verbrauchswerte betreten werden muss, ist abhängig von der Art der installierten Erfassungsgeräte. Je nach Gerätetechnologie bestehen die folgenden Möglichkeiten:
- Lokale Ablesung: Diese Methode ist erforderlich, wenn Verdunster oder elektronische Erfassungsgeräte ohne Funk für die Verbrauchserfassung eingesetzt werden. Hier werden die Werte direkt am Gerät abgelesen, wofür der Ableser die Wohnung betreten muss. Über den Ablesetermin werden die Bewohner rechtzeitig informiert.
- Zentrale Ablesung: Mittels drahtloser Funktechnologie werden alle Ablesewerte der gesamten Liegenschaft an einer zentralen Stelle abgelesen. Die einzelnen Wohnungen müssen dabei nicht betreten werden. Diese Erfassungsmethode ist nur möglich, wenn ausschließlich Funkerfassungsgeräte eingesetzt werden.
- Fernablesung: Die Ablesewerte der gesamten Liegenschaften werden von vor Ort installierten Datensammlern über eine verschlüsselte Mobilfunkverbindung direkt an das BRUNATA-METRONA-Rechenzentrum übermittelt. Hierfür muss der Ableser die Liegenschaft oder einzelne Wohnungen überhaupt nicht mehr betreten. Diese Erfassung ist nur möglich, wenn ausschließlich Funkerfassungsgeräte und zusätzlich Gateways mit Fernfunkanbindung in der Liegenschaft installiert sind.
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