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  3. CO2-Abgabe / Kostenumlage

Wird bei der CO₂-Kostenaufteilung der Vermieter- und Mieteranteil jährlich neu berechnet?

Ja, es wird jährlich eine Neuberechnung auf Basis der CO2-Emissionen je Quadratmeter Wohnfläche, den entstandenen CO2-Kosten und anderen Faktoren wie z. B. Denkmalschutz vorgenommen.

Verknüpfung mit:

CO2 CO2-Kosten CO2-Umlage
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