Wird bei der CO₂-Kostenaufteilung der Vermieter- und Mieteranteil jährlich neu berechnet?
Ja, es wird jährlich eine Neuberechnung auf Basis der CO2-Emissionen je Quadratmeter Wohnfläche, den entstandenen CO2-Kosten und anderen Faktoren wie z. B. Denkmalschutz vorgenommen.
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