Was ist das Ziel des CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)?
Mit dem Gesetz soll eine gerechte Verteilung der entstandenen CO2-Kosten entsprechend der jeweiligen Einflussmöglichkeiten zwischen Vermietern und Mietern erfolgen.
Außerdem soll der Anschluss an Fernwärme gefördert werden. Dies soll dadurch erreicht werden, dass Liegenschaften, die ab dem 01. Januar 2023 erstmalig an die Fernwärme angeschlossen sind, gemäß § 2 Absatz 3 CO2KostAufG von den Pflichten des Gesetzes entbunden sind.
Verknüpfung mit:
1
1
War dieser Beitrag hilfreich?
1 von 1 fanden dies hilfreich
Beiträge in diesem Abschnitt
- Überblick CO₂-Kosten
- Was versteht man unter Anschluss- und Benutzungszwang?
- Was muss bei öffentlich-rechtlichen Beschränkungen zur Heizungsanlage beachtet werden?
- Was muss bei öffentlich-rechtlichen Beschränkungen zum Gebäude (z. B. Denkmalschutz oder Erhaltungssatzung) beachtet werden?
- Was muss bei Gewerbeflächen beachtet werden?
- Wird bei der CO₂-Kostenaufteilung der Vermieter- und Mieteranteil jährlich neu berechnet?
- Wonach richtet sich die Höhe der CO₂-Kosten, welche die Mieter tragen müssen?
- Welche Brennstoffarten sind von dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz betroffen?
- Was ist das Ziel des CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)?