Suche

BRUdirekt Hilfe-Center

Logo Logo
  1. Hilfe für BRUdirekt - Nutzerportal München
  2. Häufige Fragen zu BRUdirekt
  3. CO2-Abgabe / Kostenumlage

Welche Brennstoffarten sind von dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz betroffen?

Nach aktuellem Kenntnisstand (Stand: 09.2023) sind mit Ausnahme von Holz, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biogas, Strom und Wärmepumpe alle Brennstoffarten betroffen.

Details finden Sie hier.

Verknüpfung mit:

CO2 CO2-Kosten CO2-Umlage
1 1

War dieser Beitrag hilfreich?

1 von 1 fanden dies hilfreich

Verwandte Beiträge

  • Überblick CO₂-Kosten

Beiträge in diesem Abschnitt

  • Überblick CO₂-Kosten
  • Was versteht man unter Anschluss- und Benutzungszwang?
  • Was muss bei öffentlich-rechtlichen Beschränkungen zur Heizungsanlage beachtet werden?
  • Was muss bei öffentlich-rechtlichen Beschränkungen zum Gebäude (z. B. Denkmalschutz oder Erhaltungssatzung) beachtet werden?
  • Was muss bei Gewerbeflächen beachtet werden?
  • Wird bei der CO₂-Kostenaufteilung der Vermieter- und Mieteranteil jährlich neu berechnet?
  • Wonach richtet sich die Höhe der CO₂-Kosten, welche die Mieter tragen müssen?
  • Welche Brennstoffarten sind von dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz betroffen?
  • Was ist das Ziel des CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)?

© BRUdirekt designed, developed and made in Munich, Germany.