Welche Brennstoffarten sind von dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz betroffen?
Nach aktuellem Kenntnisstand (Stand: 09.2023) sind mit Ausnahme von Holz, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biogas, Strom und Wärmepumpe alle Brennstoffarten betroffen.
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