Der Verbrauch eines meiner Geräte wurde geschätzt. Welche Verfahren werden hier angewendet?
Kann der Warmwasser- oder Wärmeverbrauch von Nutzenden wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden, schreibt § 9a (1) der HKVO eine Schätzung vor.
Dabei stehen nach diesem Paragraphen drei Schätzverfahren gleichberechtigt zur Verfügung:
Die Schätzung des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren Zeiträumen Die Schätzung nach vergleichbaren anderen Räumen im selben Abrechnungszeitraum Die Schätzung nach dem Durchschnittsverbrauch des Gebäudes oder der Nutzergruppe Die Heizkostenverordnung legt jedoch nicht fest, wann welches Verfahren anzuwenden ist. Wir versuchen deshalb, situationsabhängig das plausibelste Schätzverfahren anzuwenden.
Verknüpfung mit:
1
-1
War dieser Beitrag hilfreich?
0 von 1 fanden dies hilfreich
Beiträge in diesem Abschnitt
- Überblick Abrechnung
- Die angegebenen Vergleichswerte sind auf kWh pro m² und Abrechnungszeitraum berechnet – was sagt dieser Wert aus?
- Der Verbrauch eines meiner Geräte wurde geschätzt. Welche Verfahren werden hier angewendet?
- Was zählt nicht zu den Hausnebenkosten?
- Wer erhält die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA)?
- Wieso werden meine Energieverbräuche in kWh dargestellt – mein Heizkostenverteiler erfasst andere Werte?
- Wie erfolgt die Witterungsbereinigung in den ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA)?
- Was kann ich den Vergleichswerten in den ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA) entnehmen?
- Wo finde ich Rat und Unterstützung, wenn ich die Nachzahlungen und auch die erhöhten Vorauszahlungen nicht bezahlen kann?
- Von wem erhalte ich meine Abrechnung?