Was zählt nicht zu den Hausnebenkosten?
Nicht alle Kosten, die in Ihrer Liegenschaft entstehen, sind umlagefähig. So hat das BGH im Mai 2022 geurteilt, dass Mietkosten für Rauchmelder nicht umlagefähig sind. Reparaturkosten jeglicher Art oder Ersatzteilkosten dürfen ebenso nicht an Mietende weitergegeben werden. Auch Verwaltungskosten zählen nicht zu den Hausnebenkosten. Eine detaillierte Aufstellung, was laut Gesetzgeber alles zu den Hausnebenkosten zählt, finden Sie hier.
Verknüpfung mit:
4
0
War dieser Beitrag hilfreich?
2 von 4 fanden dies hilfreich
Beiträge in diesem Abschnitt
- Überblick Abrechnung
- Die angegebenen Vergleichswerte sind auf kWh pro m² und Abrechnungszeitraum berechnet – was sagt dieser Wert aus?
- Der Verbrauch eines meiner Geräte wurde geschätzt. Welche Verfahren werden hier angewendet?
- Was zählt nicht zu den Hausnebenkosten?
- Wer erhält die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA)?
- Wieso werden meine Energieverbräuche in kWh dargestellt – mein Heizkostenverteiler erfasst andere Werte?
- Wie erfolgt die Witterungsbereinigung in den ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA)?
- Was kann ich den Vergleichswerten in den ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA) entnehmen?
- Wo finde ich Rat und Unterstützung, wenn ich die Nachzahlungen und auch die erhöhten Vorauszahlungen nicht bezahlen kann?
- Von wem erhalte ich meine Abrechnung?