Habe ich als Bewohner Anspruch auf monatliche Mitteilungen, wenn in der Liegenschaft keine fernablesbaren Geräte installiert sind?

Nein, die Verpflichtung zur Bereitstellung der monatlichen Verbrauchsinformationen gilt erst, wenn entsprechende fernablesbare Erfassungsgeräte und ein Gateway zur Fernübertragung der Ablesewerte verbaut sind.

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