In der Hochrechnung/Trend wird mir angezeigt, dass ich voraussichtlich einen niedrigeren Energieverbrauch als im Vorjahr haben werde. Kann ich daher mit einer Rückzahlung meiner geleisteten Abschlagszahlung durch den Eigentümer/Verwalter rechnen?

Zuerst: Vielen Dank – Ihr Verbrauchsverhalten ist vorbildlich und durch Ihre Einsparung tragen Sie dazu bei, dass weniger Treibhausgase emittiert werden. Aber – niedrigerer Verbrauch bedeutet nicht automatisch geringere Kosten. Gerade aktuell sind durch die Energiekrise die Preise für fast alle Energieträger massiv angestiegen. Es kann also sein, dass Sie trotz weniger Verbrauch mehr für Ihre Wärmeversorgung zahlen müssen. Daher bringt erst die Heizkostenabrechnung am Ende eines Jahres wirklichen Aufschluss darüber, ob Sie tatsächlich eine Rückzahlung erhalten. Wir wünschen es Ihnen!

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