Kann ich die unterjährigen Verbrauchsinformationen abbestellen?

Sofern die technischen Möglichkeiten gegeben sind, verpflichtet die Heizkostenverordnung Gebäudeeigentümer dazu, unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI) bereitzustellen. Das erfolgt allerdings immer für die gesamte Liegenschaft. Daher kann die UVI von einzelnen Bewohnern bzw. Mietern nicht abbestellt werden.

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