Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Heizkostenabrechnung?
Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) bildet die rechtliche Grundlage für die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten. Sie gilt in Deutschland seit 1981, wurde 2021 novelliert und ist für alle Haus- und Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen verbindlich.
Verknüpfung mit:
1
-1
War dieser Beitrag hilfreich?
0 von 1 fanden dies hilfreich
Beiträge in diesem Abschnitt
- Überblick Abrechnung
- Die angegebenen Vergleichswerte sind auf kWh pro m² und Abrechnungszeitraum berechnet – was sagt dieser Wert aus?
- Der Verbrauch eines meiner Geräte wurde geschätzt. Welche Verfahren werden hier angewendet?
- Hat der § 35a EStG Auswirkungen auf die Heiz- und Betriebskostenabrechnung?
- Welche vertraglichen Vereinbarungen müssen Vermietende bezüglich der Umlage von Hausnebenkosten treffen?
- Wie können Hausnebenkosten auf Mietende umgelegt werden?
- Was zählt nicht zu den Hausnebenkosten?
- Wer erhält die ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA)?
- Wieso werden meine Energieverbräuche in kWh dargestellt – mein Heizkostenverteiler erfasst andere Werte?
- Wie erfolgt die Witterungsbereinigung in den ergänzenden Informationen in der Abrechnung (IDA)?